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Abnahmeverfahren und Standards für gewerbliche Küchengeräte

Die Abnahme erfolgt wie folgt: (1) Nach Eintreffen der Ware am Standort packt der Lieferant die Ware persönlich im Beisein des Personals des Käufers aus, prüft gemeinsam das Aussehen und erstellt ein Auspackprotokoll, das von beiden Parteien unterzeichnet und bestätigt wird. (2) Der Lieferant stellt sicher, dass die Ware unbeschädigt beim Käufer ankommt. Bei fehlender oder beschädigter Ware haftet der Lieferant für Ersatz, Reparatur oder Entschädigung. (3) Der Lieferant stellt einen Werksinspektionsbericht, ein Konformitätszertifikat, eine Packliste und ein Produkthandbuch zur Verfügung (für importierte Produkte sind Übersetzungen ins Chinesische und Englische vorzulegen). (4) Nach Eintreffen der Waren und Geräte beim Käufer schickt der Lieferant Fachpersonal zum Standort, um die Installation der Produkte abzuschließen und diese abzunehmen. Die Abnahmebedingungen lauten wie folgt: a. Die technischen Parameter der Waren entsprechen dem Kaufvertrag, und die Leistungsindikatoren erfüllen die festgelegten Standards. b. Die technischen Daten, die Packliste, die Zertifikate und sonstigen Informationen zu den Waren und Geräten sind vollständig. Bei der Verwendung der Waren aufgetretene Probleme wurden behoben, und die Waren können normal weiter verwendet werden. Lieferung und Abnahme müssen innerhalb der angegebenen Zeit erfolgen und vom Käufer bestätigt werden. (4) Erfüllen die vom Lieferanten gelieferten Waren nicht die in den Anfrageunterlagen angegebenen Anforderungen und entstehen dadurch Schäden für den Käufer, trägt der Lieferant sämtliche Verantwortung und muss die dadurch verursachten Schäden ersetzen. (5) Das Verpackungsmaterial der Waren gehört dem Käufer. (6) Der Lieferant liefert die Ausrüstung gemäß Kaufvertrag. Nach Abschluss der Installation erstellt der Käufer einen Projektabnahmebericht und eine detaillierte Liste. Der Lieferant stellt auf Grundlage des Abnahmeberichts und der detaillierten Liste des Käufers eine Rechnung aus. (7) Verlangt der Käufer vom Hersteller eine Bestätigung der vom Lieferanten gelieferten Ausrüstung (einschließlich Qualität, technische Parameter usw.), so ist der Hersteller zur Kooperation verpflichtet und erstellt eine schriftliche Stellungnahme.

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